Überwachung krankgeschriebener Mitarbeiter in Berlin

Der Rekordkrankenstand in Deutschland ist eine Bürde für Unternehmen jeder Größe. Das Hauptproblem dabei: Nicht jeder krankgeschriebene Mitarbeiter ist auch wirklich krank. der eine oder andere simuliert nur, um sich einen Vorteil und private Freizeit zu verschaffen.

In einem solchen Fall ist es bei dem Vorliegen eines klaren Verdachts erlaubt, den krankgemeldeten Arbeitnehmer überwachen zu lassen. Klären wir dazu die wichtigsten Fragen.

Darf ein Arbeitgeber einen kranken Arbeitnehmer durch Detektive überwachen lassen?

Ja, der Arbeitgeber darf eine solche Überwachung unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben in Auftrag geben.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine solche Überwachung bei Vorliegen eines konkreten Verdachts zulässig ist. Zuletzt hat es den Rahmen zulässiger Überwachungen sogar noch erweitert, denn auch nicht strafbares Verhalten darf laut Urteil vom 29. Juni 2017 mit Hilfe von Detektiveinsätzen aufgeklärt werden (Az. 2 AZR 597/16). In dem Fall ging es um eine verbotene Konkurrenztätigkeit während der Krankschreibung eines Arbeitnehmers.

Darum gilt: Die Überwachung eines erkrankten Arbeitnehmers durch Detektive ist erlaubt, unterliegt aber bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich sind die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers zu wahren, insbesondere sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und seine Privatsphäre. Dennoch gibt es Situationen, in denen ein Arbeitgeber berechtigt ist, Detektive zur Überwachung eines krankgeschriebenen Arbeitnehmers einzusetzen. Dabei gelten diese Voraussetzungen:

Begründeter Verdacht

Es muss ein konkreter und begründeter Verdacht bestehen, dass der krankgeschriebene Mitarbeiter seine Krankschreibung missbraucht und zum Beispiel Schwarzarbeit leistet oder seine Krankheit in anderer Weise vortäuscht.

Verhältnismäßigkeit

Die Kontrollmaßnahme muss verhältnismäßig sein. Das heißt, sie muss erforderlich sein, um den Verdacht zu überprüfen, und es darf kein milderes Mittel zur Klärung des Sachverhalts zur Verfügung stehen.

Datenschutz und Persönlichkeitsschutz

Bei der Überwachung müssen die Datenschutzbestimmungen und die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers beachtet werden. Die Detektive dürfen nur Informationen sammeln, die im Zusammenhang mit dem Verdacht stehen, und keine persönlichen Daten unbeteiligter Personen erheben.

Arbeitsrecht erlaubt die Mitarbeiterüberwachung

Fallbeispiel: Condor Detektei Berlin überführt krankgeschriebenen Mitarbeiter der Schwarzarbeit

Ein renommiertes Berliner Bauunternehmen stand vor einem Dilemma, als es Hinweise erhielt, dass einer seiner langjährigen Mitarbeiter während seiner Krankschreibung Schwarzarbeit leistete. Der Verdacht richtete sich gegen einen Mitarbeiter, der sich wegen einer angeblichen Verletzung am Arbeitsplatz hatte krankschreiben lassen. Trotz des Krankenstandes kursierten Berichte über seine Aktivitäten auf einer privaten Baustelle. Um die Integrität seines Unternehmens besorgt, entschloss sich der Geschäftsführer, die Dienste unserer Detektei in Anspruch zu nehmen.

Die Condor Detektei Berlin wurde beauftragt, den Verdachtsmomenten nachzugehen und Beweise für mögliche arbeitsrechtliche Verstöße zu sammeln. Die Detektive begannen mit verdeckten Ermittlungen in der Wohngegend des verdächtigten Mitarbeiters. Während der Observationsphase wurden die Aktivitäten und Bewegungen des Mitarbeiters über mehrere Tage hinweg genau beobachtet.

Die Detektive beobachteten, wie der Mitarbeiter Baumaterialien in einem örtlichen Baumarkt kaufte und damit zu seinem Haus fuhr. Dort begann er sofort mit Renovierungsarbeiten am Haus, unter anderem am Schornstein und am Dach. Trotz seiner angeblichen Verletzung führte der Mitarbeiter körperlich anstrengende Arbeiten aus, die nicht mit seinem Krankenstand vereinbar waren.

Am letzten Tag der Observation fuhr der Mitarbeiter sogar mit seiner Tochter nach Berlin zu einem Arzt, der ihn zuvor krankgeschrieben hatte. Nach dem Arztbesuch unternahmen sie einen Stadtbummel, bevor sie wieder nach Hause fuhren. Wenig später erhielt die Personalabteilung des Unternehmens eine neue Krankmeldung des Mitarbeiters.

Die Detektive der Condor Detektei Berlin konnten nachweisen, dass der Mitarbeiter seine Krankheit nur vorgetäuscht hatte, um Schwarzarbeit zu leisten. Ein ausführlicher Ermittlungsbericht wurde erstellt und dem Bauunternehmen als Beweismittel im Arbeitsrechtsstreit übergeben.

Dieses Fallbeispiel zeigt, wie wichtig professionelle Detektivarbeit bei der Aufdeckung von Verstößen gegen das Arbeitsrecht ist und welche Rolle Detektive beim Schutz der Integrität von Unternehmen und bei der Durchsetzung des Arbeitsrechts spielen.

Datenschutz bei Beobachtung eines kranken Mitarbeiters durch Detektive

Die Überwachung eines Arbeitnehmers durch eine Detektei setzt keineswegs den zwingenden Verdacht einer Straftat voraus, wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 29.06.2017, 2 AZR 597/16 entschieden hat.

Die verdeckte Observation eines seit längerer Zeit krankgeschriebenen Arbeitnehmers durch eine Detektei ist nicht nur erlaubt, wenn der Verdacht besteht, der Arbeitnehmer täusche die Krankheit vor, um zu Unrecht Entgeltfortzahlung zu erhalten.

Auch ohne einen solchen Betrugsverdacht kann der Arbeitgeber einen Detektiv einschalten, beispielsweis dann wenn der kranke Mitarbeiter im begründeten Verdacht steht, während der Krankschreibung verbotenerweise einer Konkurrenztätigkeit nachzugehen.

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter haben dabei entschieden: Die Überwachung eines Arbeitnehmers durch einen Detektiv setzt nicht zwingend den Verdacht einer Straftat voraus, sondern kann auf § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG gestützt werden.

Schwere körperliche Arbeit während einer angeblichen Erkrankung dokumentiert durch Detektive.

Dürfen Fotos von Arbeitnehmern als Beweismittel verwendet werden?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das allgemeine Persönlichkeitsrecht seiner Arbeitnehmer zu achten, das auch das Recht umfasst, nicht fotografiert oder gefilmt zu werden. Jede bildliche Aufnahme des Arbeitnehmers würde dieses Recht zunächst verletzen.

Aber: Unter ganz bestimmten Voraussetzungen darf der Arbeitgeber in dieses Recht des Arbeitnehmers eingreifen, nämlich dann, wenn er ein berechtigtes Interesse an dem Eingriff geltend machen kann und das Interesse des Arbeitnehmers am Unterbleiben der Aufnahmen nicht höher zu bewerten ist. Dies ist denkbar, wenn durch die Aufnahme bewiesen werden kann, dass der Arbeitnehmer nicht an der betreffenden Krankheit leidet.

Allerdings sollten nur solche Handlungen aufgezeichnet werden, die die Genesung erheblich beeinträchtigen, wie zum Beispiel schwere körperliche Arbeit oder Alkoholexzesse.

Nicht jede Krankheit zwingt dazu, das Bett zu hüten. Leidet ein Arbeitnehmer beispielsweise an einem grippalen Infekt, kann er durchaus im Supermarkt einkaufen gehen, ohne seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber zu verletzen. Geht derselbe Mitarbeiter jedoch schwarz arbeiten, ist er entweder nicht krank oder er verstößt gegen seine Pflicht zur ungestörten Genesung, was im Streitfall durch gerichtsverwertbare Fotos belegt werden kann, die dem Gericht vorgelegt werden.

Fazit zur Mitarbeiterüberwachung durch Detektive in Berlin

Der Arbeitgeber darf keine grundlose Arbeitnehmerüberwachung durch eine Detektei auf den Weg bringen, sehr wohl aber eine begründetet. Das Recht des Arbeitgebers auf Informationen bei einem handfesten Verdacht auf ein genesungswidriges Verhalten des Mitarbeiters überwiegt, so dass ein Detektiv innerhalb klarer Grenzen Kontrollmaßnahmen durchführen darf.

Arbeitgebern ist folglich die Überprüfung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Krankheitsfall erlaubt, wenn es handfeste Hinweise und Zweifel gibt, dass Krankschreibungen nur durch eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit erlangt worden sind.

Ist der Mitarbeiter tatsächlich krank? Wir finden es heraus

Das Simulieren einer Krankheit ist kein Kavaliersdelikt, wie die Rechtsprechung besagt. Der Chef har die Möglichkeit, sein Recht durch den Einsatz eines Detektivs zu festigen, der dem Verdacht nachgeht und den Angestellten in klaren Grenzen überwacht. Arbeitsgerichte haben dieses Recht bestätigt.

Haben auch Sie den begründeten Verdacht, dass in Ihrem Unternehmen ein Arbeitnehmer eine Krankheit nur simuliert, um sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen? Unsere Detektive finden die Wahrheit heraus. Durch unsere Observationen untermauern Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber und sorgen für Aufklärung. So minimieren Sie den Schaden für den Betrieb und geben anderen Mitarbeitern ein warnendes Beispiel.

Lassen Sie sich beraten, wie unsere Privatdetektive für Sie den Sachverhalt mit legalen Mitteln aufklären.

Logo Detective Condor GmbH

Nehmen Sie Kontakt mit unserer Detektei auf.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.